Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingen des TAD Audiovertrieb für Fachhandelspartner.
§ 1 Allgemeines
1. Alle Lieferungen und Leistungen
der TAD-Audiovertrieb GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage
der nachfolgenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung.
2. Abweichende Regelungen haben nur
dann Geltung, wenn sie zwischen der Firma TAD-Audiovertrieb GmbH und dem
Kunden schriftlich vereinbart worden sind.
§ 2 Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote der TAD-Audiovertrieb GmbH
im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung
an den Kunden dar, bei TAD-Audiovertrieb GmbH Waren zu bestellen. Bei Bestellung
der gewünschten Waren über das Internet, per
Email, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg, gibt der
Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich,
wenn es in der Weise bei TAD-Audiovertrieb GmbH eingegangen ist, dass nach
den gewöhnlichen Umständen Kenntnis genommen
werden konnte.
2. Bei Angeboten, die im elektronischen
Geschäftsverkehr abgegeben werden, bestätigt
TAD-Audiovertrieb GmbH den Zugang des Angebots unverzüglich auf elektronischem
Wege.
3. Soweit der Käufer an dem geschlossenen
Vertrag nicht mehr festhält oder diesen storniert,
ist der Verkäufer alternativ zu seinen Rechten
auf Vertragserfüllung berechtigt, 20 % der Gesamtauftragssumme
als pauschalisierten Schadensersatz zu verlangen. Dem
Käufer bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten,
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich einschließlich
der jeweils gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer
ab Betriebssitz von TAD-Audiovertrieb GmbH. Kosten für Transporte,
Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet.
2. Zahlungen erfolgen per Überweisung nach Lieferung. Bestellungen aus dem
Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt.
3. Mit etwaigen Aktualisierungen der
Internetseiten von TAD-Audiovertrieb GmbH werden alle früheren Preise
und sonstigen Angaben über Waren ungültig.
Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt
der Bestellung gültige Fassung der Internetseiten.
4. Grundsätzlich sind wir berechtigt,
jederzeit auch nach Vertragsschluss vom Käufer
Sicherheit für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen
zu verlangen. Die Sicherheit kann durch eine angemessene
Anzahlung, ½ der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung,
¼ bei Auslieferung und ¼ nach Erhalt der
Ware oder Bereitstellung der Ware, vollständige
Vorauszahlung oder durch Bestellung einer Bankbürgschaft
eines deutschen Bankinstitutes erbracht werden. Die
Entscheidung darüber obliegt uns.
Sollte der Käufer die Bestellung
einer verlangten Sicherheit ablehnen oder eine solche
nicht beibringen können, sind wir berechtigt, eine
angemessene Zeit zu bestimmen, in welcher der Käufer
die Gegenleistung ggf. Zug um Zug gegen Leistung vollständig
zu bewirken hat. Für den Fall des ergebnislosen
Fristablaufes, behalten wir uns den Rücktritt vom
Vertrag ausdrücklich vor. Treten wir zurück,
so sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware
auf Kosten des Käufer zu kennzeichnen, gesondert
zu lagern und abholen zu lassen. Der Käufer gibt
bereits jetzt sein Einverständnis dazu, dies nicht
zu behindern, insbesondere das Betreten seines Grundstückes,
auch für unsere Erfüllungsgehilfen zu gestatten.
Wird über das Vermögen des
Käufers ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder
wird vom Käufer die Zahlung eingestellt oder kommt
es zur Zwangsvollstreckung gegen den Käufer, so
sind wir, neben des sofortigen Zahlungsverlangens unter
Wegnahme unseres Eigentums (siehe § 5), berechtigt,
dieses freihändig zu verwerten und vom Vertrag
zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung
bedarf. Weitergehende Rechte, wie Schadensersatz behalten
wir uns ebenfalls ausdrücklich vor. Darüber
hinaus können wir sofortigen Kontokorrentausgleich
verlangen. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn der Käufer
Verbraucher ist.
§ 4 Lieferzeiten und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz
von TAD-Audiovertrieb GmbH.
2. TAD-Audiovertrieb GmbH bemüht sich um eine zügige
Auslie-ferung der Waren.
3. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt,
dass TAD-Audiovertrieb GmbH selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß
beliefert wird. Wird TAD-Audiovertrieb selbst nicht beliefert, obwohl
TAD-Audiovertrieb GmbH bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche
Bestellungen aufgegeben hat, wird TAD-Audiovertrieb GmbH von der Leistungspflicht
frei und kann vom Vertrag zurücktreten. TAD-Audiovertrieb GmbH ist
verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung zu unterrichten und wird jede schon erbrachte
Gegenleistung dem Kunden erstatten.
4. Fälle höherer Gewalt oder
unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des
Willens des Lieferers liegen, z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen,
Schwierig-keiten in der Energie- und Materiallieferung,
Maschinendefekte, Unfälle, Streiks und dergleichen
verlängern eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist,
soweit sie bei zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden
waren – die Lieferfrist angemessen, sofern diese
Ereignisse auf die fristgemäße Lieferung
einwirken. Wir haben Hindernisse, der genannten Art
auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während
eines Lieferverzugs eintreten. Erfüllt der Käufer
eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht oder nicht
rechtzeitig, so sind wir berechtigt, die Lieferzeit
neu festzusetzen oder den Vertrag nach Ablauf einer
dem Besteller zur Nachholung der Handlung gesetzte angemessene
Frist zu kündigen.
Wir sind zu Teillieferungen und Teillei-stungen
jederzeit berechtigt, soweit diese für den Kunden
zumutbar ist.
5. Dauern die behindernden Umstände
im Sinne des § 4 Ziffer 4 acht Wochen nach Vertragsschluss
immer noch an, so kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen,
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt
oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte
Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen
Verhaltens des Käufers z. B. Zahlungs-verzug, haben
wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist
das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen
wir die Vorbehaltsware zurück, ist dieses ein Rücktritt
vom Vertrag. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist
dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt,
die Vorbehaltsware, nach der Rücknahme zu verwerten.
Nach Abzug eines angemes-senen Betrages für die
Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit
den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu
verrechnen.
2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware
pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen
Feuer-, Wasser-, Diebstahlsschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten
die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene
Kosten rechtzeitig durchzuführen.
3. Der Käufer ist verpflichtet,
die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr
zu veräußern und/oder zu verwenden, solange
er nicht in Zahlungs-verzug ist. Verpfändungen
oder Siche-rungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbe-haltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt
der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an die TAD-Audiovertrieb GmbH ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit
auch an. Sie ermächtigt den Käufer widerruflich,
die an uns abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Die Einzugsermächtigung
kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Zur Abgeltung dieser Forderung ist der Käufer
auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege
des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig
die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung
in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an
uns zu bewirken, als noch Forderungen gegen den Käufer
bestehen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere Pfändungen, hat der Käufer auf
unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außer-gerichtlichen Kosten
zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden
Sicherheiten freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt uns die
Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
§ 6 Untersuchung, Rügepflichten
des Kunden
1. Bei Eintreffen hat der Kunde die
Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit
zu untersuchen.
2. Werden Waren mit offensichtlichen
Schäden an der Verpackung oder dem Inhalt angeliefert,
so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst
zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem
ist unverzüglich mit TAD-Audiovertrieb GmbH unter Ansage der Schäden
Kontakt aufzunehmen.
3. Verborgene Mängel sind unverzüglich
nach Entdecken an TAD-Audiovertrieb GmbH zu melden.
§ 7 Gewährleistung/Schadensersatz
1. TAD-Audiovertrieb GmbH haftet für Sachmängel
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Im Übrigen haftet TAD-Audiovertrieb GmbH nach
gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden
handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz
fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Die Haftung für einfache Fahrläs-sigkeit
ist ausgeschlossen.
3. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht,
haftet TAD-Audiovertrieb GmbH im Übrigen nur für den vertragstypischen
Schaden.
4. Unbeschadet des § 8 Ziffer
2 beschränkt sich die Haftungspflicht im Falle
der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines
schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses
auf das negative Interesse.
5. Weitergehende vertragliche und deliktische
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. TAD-Audiovertrieb GmbH haftet
deshalb insbesondere nicht für Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Keine
Haftung besteht des weiteren für entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
6. Soweit die Haftung von TAD-Audiovertrieb GmbH ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
von TAD-Audiovertrieb GmbH.
7. Von jeglicher Gewährleistung
ausgeschlossen sind
- Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss
oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden,
- schlechte Empfangsqualität durch ungünstige
Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen,
- Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch
äußere Einflüsse,
- Nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen,
- Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag),
- Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung
ungeeigneter Batterien,
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
von Abtastnadeln.
§ 8 Verjährung
1. Gewährleistungsansprüche
und Schadensersatzansprüche des Käufers wegen
eines Mangels an einer beweglichen Sache, verjähren
ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für
den Verbrauchsgüterkauf. Im Falle des § 438
Abs. 1 Nr. 2 a BGB gilt ausdrücklich die gesetzliche
Regelung.
2. Für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen
Verjährung.
§ 9 Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetztes
wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen der Geschäfts-abwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß
§ 33 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert
werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
Sollte der Kunde Änderungen, das Sperren oder Löschen
seiner Daten wünschen, so hat er sich an TAD-Audiovertrieb GmbH, Gutendorf
14, 93471 Arnbruck zu wenden.
§ 10 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen
der TAD-Audiovertrieb GmbH seitens des Kunden ist nur zulässig, wenn
seine Gegenansprüche rechtkräftig festgestellt
oder von TAD-Audiovertrieb GmbH anerkannt worden sind.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich
Scheck- und Wechselklagen) sowie für sämtliche
sich zwischen der TAD-Audiovertrieb GmbH und dem Käufer ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen TAD-Audiovertrieb GmbH und dem Käufer
geschlossenen Kaufverträgen, ist der Firmensitz
der TAD-Audiovertrieb GmbH in Gutendorf 14, 93471 Arnbruck. Die Firma TAD-Audiovertrieb GmbH ist
jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen Wohn-
/ Geschäftssitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen
Gesetzes für den internationalen Verkauf beweglicher
Sachen sowie die Gesetze über den Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche
Sachen ist ausge-schlossen.
§ 12 Sonstiges
1. Rechte des Kunden aus diesem Vertrag
sind nicht übertragbar.
2. Sollten eine oder mehrere Regelungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten
allgemeinem Geschäftsbedingungen nach sich. Die
unwirksame Regelung wird durch die einschlägige
gesetzliche Regelung ersetzt.
3. Die Aufmachung und die Gestaltung
der Homepage www.tad-audiovertrieb.de und sämtlicher
Werbemittel, Produktpräsenta-tionen, wie Bilder,
Zeichnungen etc. unter-liegen der Alleinverwertung und
dem ausdrücklichen Geschmacksmuster-, Urheber-
bzw. Markenschutz der TAD-Audiovertrieb GmbH.
Jedwede Nachahmung, ohne die ausdrückliche schriftliche
Bestätigung von TAD-Audiovertrieb GmbH, ist verboten und wird von
TAD-Audiovertrieb GmbH konsequent gerichtlich verfolgt. Insbesondere ist
es untersagt, Bilder, Werbetexte oder sonstige Gestaltungsmerkmale,
ohne die ausdrückliche schriftliche Bestätigung
der TAD-Audiovertrieb GmbH zu kopieren und für eigene Zwecke zu verwenden.
Stand: 01.03.2012  |